Das Gebiet des Erbrechts ist sehr umfangreich und für Laien nur schwer verständlich. Wenn innerhalb der Familie um das Erbe gestritten wird, stellt dies oftmals eine große Belastung für die Beteiligten dar. Gerade bei solchen Auseinandersetzungen kann ich mich mit meinen Erfahrungen und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht einbringen.
Erbrecht bedeutet auch vorsorgen. Zur Vermeidung der oft ungewollten Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge gestalte ich mit Ihnen das für Sie optimale Testament oder entwerfe einen Erbvertrag nach Ihren Vorstellungen. Dabei ist es mein oberstes Ziel, dass Ihren Wünschen Geltung verschafft, Ihr Vermögen bewahrt und ein drohender Streit zwischen Familienangehörigen vermieden wird.
Bei einer Erbauseinandersetzung müssen die verschiedenen Interessen der Mitglieder einer Erbengemeinschaft erkannt und so zusammengeführt werden, dass eine streitvermeidende und friedensstiftende Lösung gefunden wird.
Der Pflichtteil stellt in der Praxis ein großes Problem dar. Dies gilt zunächst für die Erben, die einen Pflichtteil ausbezahlen müssen und manchmal vor der Konsequenz stehen, Nachlassvermögen, etwa ein Grundstück, zu veräußern, wenn dem Nachlass die nötige Liquidität fehlt. Umgekehrt fehlen einem Pflichtteilsberechtigten oftmals die nötigen Informationen, um seinen Pflichtteilsanspruch berechnen zu können. Was tun, wenn die Erben die notwendige Auskunft nicht erteilen, oftmals auch zum so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch soll sicherstellen, dass der Pflichtteil nicht durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten komplett ausgehöhlt wird. Daher werden bestimmte Schenkungen rechnerisch dem Nachlass hinzu gezählt und aus dem so erhöhten Nachlass wird der Pflichtteil ermittelt.
Bei jeder Nachlassabwicklung spielen Banken eine wichtige Rolle. Kaum jemand wird versterben, ohne ein Bankkonto gehabt zu haben. Mit dem Erbfall gehen die Ansprüche gegenüber einer Bank unmittelbar auf den Erben über, das heißt der Erbe rückt automatisch in die Rechtsstellung des Bankkunden ein. Jetzt ist der Spezialist gefragt, der über die Beziehung zwischen der Bank und dem Erben informieren und die Rechtsstellung des Erben gegenüber der Bank mit der nötigen Kompetenz vertreten kann. Dabei muss geklärt werden, ob und wie ein Nachlasskonto weitergeführt wird und Nachlassverbindlichkeiten bezahlt werden. Oftmals herrscht auch bei Banken Unkenntnis vor, wenn es um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall geht und die Frage, ob der Erbe eine solche Schenkung noch wirksam widerrufen kann.
Deshalb: Vertrauen Sie dem Spezialisten für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Meine Leistungen im Bereich Erbrecht:
- Testamentsgestaltung, Erbvertrag und Erbeinsetzung
- Abwicklung von Erbfällen
- Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Vertretung in Vermächtnisangelegenheiten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Vertretung in Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
- Nachlassbetreuung als Testamentsvollstrecker
- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Errichtung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung