Eine Trennung bzw. Scheidung stellt die Betroffenen vor die Notwendigkeit einer Neuregelung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und ist emotional hoch belastend. Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht, wobei es mein vorrangiges Ziel ist, Ihre persönlichen Bedürfnisse zu erkennen und und eine an Ihren Wünschen orientierte und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu erarbeiten.

Immer wieder herrscht Unklarheit, wenn es um die Höhe des Trennungsunterhalts geht. Wer ist dem anderen Partner gegenüber unterhaltspflichtig und wie hoch ist der Selbstbehalt? Unterhaltsrecht ist Richterrecht und als Spezialist für das Familienrecht informiere ich mich ständig über die neueste Rechtsprechung zum Unterhalt.

Zusammen mit einer Ehescheidung wird oft auch der Zugewinnausgleich durchgeführt. Der Grundgedanke der Zugewinngemeinschaft ist die hälftige Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der gesetzliche Güterstand an sich eine Gütertrennung darstellt, so dass während der Ehe keine Vermögensgemeinschaft entsteht. Trotz der Eheschließung und auch während der Ehe bleiben die Vermögensmassen getrennt und jeder Ehegatte kann sein Vermögen selbst- ständig verwalten. Erst mit dem Ende der Ehe wird der Zugewinn ausgeglichen, entweder gütrerrechtlich, wenn die Ehe mit der Scheidung endet oder es kommt zur erbrechtlichen Lösung bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes durch den Tod eines Ehegatten.

Die Frage, was mit den Kindern bei einer Trennung und Scheidung passiert, stellt nicht nur für die Eltern, sondern oft auch für die Kinder eine hohe Belastung dar. Deshalb ist hier eine besonders sensible Herangehensweise erforderlich.Ich unterstütze Sie in dieser schwierigen Situation mit Kompetenz und dem nötigen Einfühlungsvermögen

Meine Leistungen im Bereich Familienrecht:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen (Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorge-und Umgangsrecht)
  • Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Eheverträge
  • Sorge-und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Vaterschaftsfeststellung