Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht habe ich eine spezielle Zusatzausbildung durchlaufen. Aufgrund der von mir geführten Nachweise der langjährigen gerichtlichen und außergerichtlichen Betreuung einer Vielzahl erbrechtlicher und familienrechtlicher Mandate habe ich von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Jahr 1997 den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ und im Jahr 2011 den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ verliehen bekommen.
Christian Francke-Stöcklmeier, Rechtsanwalt
Freier Mitarbeiter
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
- Zulassung als Rechtsanwalt in Regensburg 1985
- Fachanwalt für Familienrecht 1997
- Fachanwalt für Erbrecht 2011
- Beirat im Verein Haus- und Grund Amberg eV
- Mitglied Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
- Mitglied in der AG Familienrecht im DAV
Tätigkeitsbereiche:
Familienrecht
Beratung bei Trennung und Scheidung, Ehescheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
Erbrecht
Beratung in Erbfällen, Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Testamenten u. Erbverträgen
Familienrecht
Beratung bei Trennung und Scheidung, Ehescheidungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
Erbrecht
Beratung in Erbfällen, Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Gestaltung von Testamenten u. Erbverträgen