201411.17
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Wer sein Erbrecht aus einem Testament herleiten will, muss nachweisen, dass der Erblasser das Testament selbst unterschrieben hat.

Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Zur Gültigkeit des Testaments ist es erforderlich, dass das Testament von beiden Eheleuten eigenhändig unterschrieben wird (§§ 2247,2267 BGB). Zur Errichtung eines solchen Testaments genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinsame Erklärung eigenhändig unterzeichnet (§ 2267 BGB)….